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   BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 38.69   

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BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 38.69 (https://dejure.org/1970,1947)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1970 - VIII C 38.69 (https://dejure.org/1970,1947)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - VIII C 38.69 (https://dejure.org/1970,1947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom zivilen Ersatzdienst - Annahme einer besonderen Härte im Zusammenhang mit einer Zurückstellung vom zivilen Ersatzdienst - Unterstützung der Familie oder hilfsbedürftiger Familienangehöriger als Fall einer besonderen Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 38.69
    Das ist im Urteil BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] dargelegt worden, allerdings mit einer hier entscheidungserheblichen Einschränkung: Betrifft der Verfahrensmangel eine einzelne tatsächliche Feststellung, ohne sich im übrigen auf den Zusammenhang der Urteilsbegründung auszuwirken, so bleibt immer noch zu prüfen, ob es auf sie unter einem denkbaren Gesichtspunkt ankommen konnte.
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76

    Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende

    Die nach alledem vorliegende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wäre allerdings - ungeachtet der in § 138 Nr. 3 VwGO getroffenen Regelung, daß ein Urteil stets als auf einem solchen Mangel beruhend anzusehen sei - unerheblich, wenn sie sich auf einen für den Ausgang des Verfahrens unerheblichen Umstand bezöge (vgl. Urteile vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 38.69 - Buchholz 310 § 108 Nr. 44 und vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24 ff.).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 8 B 31.76

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Indessen sind in der Rechtsprechung Einschränkungen gemacht worden, die - soweit hier erheblich - dahin gehen, daß die Ursächlichkeit des Mangels trotz der Regelung in § 138 Nr. 3 VwGO verneint wird, wenn dieser sich auf eine einzelne Feststellung bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (Urteile vom 30. August 1962 - BVerwG VIII C 49.60 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 22]; vom 22. März 1963 - BVerwG VII C 69.62 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 23]; vom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 38.69 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 44]; BVerwGE 24, 264 [267 ff.]; Beschluß vom 30. August 1974 - BVerwG III CB 71.69 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 22]).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 10747.83

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung bei einer Rückkehr in den

    Damit hat das Berufungsgericht nicht etwa zum Nachweis der Richtigkeit der in das Verfahren eingeführten Stellungnahmen weitere zusätzliche Erkenntnisse herangezogen, zu denen allerdings rechtliches Gehör gewährt werden muß (vgl. Senatsurteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 168.83 -), sondern gewissermaßen eine "überflüssige Schlußbemerkung" angefügt, die hinweggedacht werden kann, ohne daß das Urteil dadurch berührt wird (vgl. Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 38.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 11.12.1979 - 7 CB 44.78

    Anspruch auf Erstattung von Kanalanschlussgebühren und Wasseranschlussgebühren

    In solchen Fällen scheidet ein Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; Urteile vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 69.62 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 23] und vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 38.69 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 44]; Redeker-von Oertzen, VwGO, 6. Aufl. 1978, § 108 Rdnr. 8).
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